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IWB Nr. 12 vom Seite 436

Neue Verrechnungspreisregelungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Paula Meyer und Jérome Limpinsel

[i]Einheitliches Verrechnungspreisregime für alle EmirateMit dem Erlass des Bundesgesetzes Nr. 47 von 2022 (Corporate Tax Law) und dem Inkrafttreten der Körperschaftsteuerpflicht zum haben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) einen markanten Systemwechsel in der Unternehmensbesteuerung vollzogen. Bis zu diesem Zeitpunkt galten die VAE – mit wenigen branchenspezifischen Ausnahmen – als weitgehend steuerfreier Standort. Durch die Einführung eines bundeseinheitlichen Körperschaftsteuersatzes von 9 % für steuerpflichtige Einkünfte wurde die Basis für ein internationales, rechtssicheres und nachvollziehbares Steuersystem geschaffen. Einen zentralen Bestandteil dieses neuen Ordnungsrahmens bildet das Verrechnungspreisregime, das sich konzeptionell und inhaltlich eng an den OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 orientiert. Es ist sowohl für multinationale Unternehmen als auch für regional agierende Konzerne verbindlich und bildet damit eine zentrale Grundlage für deren steuerliche Compliance.

I. Der Fremdvergleichsgrundsatz als Leitprinzip und Auswahl der geeigneten Methode

[i]Alle fünf Methoden sind durch die föderale Steuerbehörde anerkanntDie VAE haben sich explizit zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes verpflichtet. Nach Art. 34 VAE-KStG sind alle Transaktione...

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