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Fokus: BAG stärkt Kündigungsschutz für Schwangere
Das Bundesarbeitsgericht hatte über eine Kündigungsschutzklage einer schwangeren Arbeitnehmerin zu urteilen, die erst nach der ordentlichen Kündigung von der Schwangerschaft erfuhr. Fraglich war, wann die Frist für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage beginnt. Lesen Sie im Folgenden, wie das BAG den Schutz der Schwangeren durch sein Urteil stärkt (, NWB JAAAJ-90763).
Sachverhalt
Die Klägerin war seit Dezember 2012 bei der Beklagten als Arbeitnehmerin beschäftigt. Die Beklagte kündigte der Klägerin mit Schreiben vom (Zugang: ) ordentlich zum .
Die Klägerin führte am Sonntag, den , einen Schwangerschaftstest durch. Das Ergebnis des Tests war positiv. Über die Schwangerschaft informierte die Klägerin taggleich per E-Mail. Außerdem bemühte sie sich um einen Termin bei der Frauenärztin. Den Termin erhielt sie für den .
Am hat die Klägerin die Klage anhängig gemacht und außerdem einen Antrag auf nachträgliche Zulassung gestellt.
Das ärztliche Zeugnis vom reichte die Klägerin am beim Arbeitsgericht ein. Es bestätigte eine am festgestellt...