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Mini-Job: Anspruch auf Mutterschutz
Mutterschutz sichert die Befreiung von der Arbeit und den Anspruch auf Mutterschaftsgeld, auch bei Mini-Jobs. Generell gelten für die Mutterschutzzeit zwei Zeiträume: Sechs Wochen vor dem Geburtstermin müssen Schwangere nur noch arbeiten, wenn sie es wollen. Der zweite Zeitraum ist der nach der Geburt. Für acht Wochen herrscht Beschäftigungsverbot, das bei Früh- oder Mehrlingsgeburten auf zwölf Wochen verlängert wird. Ist man gesetzlich krankenversichert, bekommt man das Geld von der Krankenkasse. Es gibt maximal 13 € pro Tag oder ca. 390 € pro Monat. Bei Privatversicherten beantragt man das Geld beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Hier erhält man höchstens 210 € pro Monat. In beiden Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz zum tatsächlichen Gehalt dur...