Verzicht eines Gesellschafters auf seine Pensionszusage
anlässlich der Veräußerung der Kapitalgesellschaft
Leitsatz
Der mit der Übertragung der Ansprüche aus einer nicht wertkongruenten Rückdeckungsversicherung (1/3 des Zusagewerts) einhergehende
Verzicht des nicht beherrschenden Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft auf die ihm erteilte Pensionszusage führt, auch
wenn dadurch der Verkauf der Geschäftsanteile ermöglicht werden soll, aufgrund der einheitlichen gesellschaftlichen Veranlassung
von Verzicht und – der als vGA hinzuzurechnenden - Abfindung zu einer verdeckten Einlage in Höhe der Pensionsrückstellung
und zu einer Erhöhung des den Bestands des steuerlichen Einlagekontos um deren Teilwert.
Gegen eine betriebliche Veranlassung der beiden Geschäftsvorfälle spricht entscheidend, dass ein gesellschaftsfremder Vertragspartner
den Verlust bei der Annahme der Abfindung nicht hingenommen hätte (sog. doppelter Fremdvergleich unter Einbeziehung des Gesellschafterinteresses;
Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom I R 78/08, BStBl II 2013, 41, und vom I R 62/10, BFH/NV 2011, 2117;
Anschluss an , BFH/NV 2006, 1515).
Fundstelle(n): NAAAJ-93491
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 19.05.2025 - 6 K 343/21 K,G,F