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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 12/23 Z,EU

Gesetze: KN Upos. 8113 00 90; KN Upos. 8209 00 80

Einreihung von Hartmetallstäben aus Cermets – Verwendung für die Herstellung von Werkzeugen

Leitsatz

Hartmetallstäbe aus Cermets sind auf der Grundlage der DVO (EU) 2021/910 vom auch dann in die Unterposition 8113 00 90 KN einzureihen, wenn sie nur für die Herstellung von Werkzeugen und nicht für andere Zwecke verwendet werden können.

Fundstelle(n):
XAAAJ-93479

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 18.02.2025 - 4 K 12/23 Z,EU

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