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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 3 K 1094/23 AO

Gesetze: AO § 233a Abs. 1 Satz 1; AO § 236 Abs. 1; AO § 238 Abs. 1 Satz 1; AO § 238 Abs. 1a; EGAO Art. 97 § 15 Abs. 16; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3

Zinssatz für Erstattungszinsen: Verfassungswidrigkeit der Anwendung des § 238 Abs. 1a AO n.F. auf Erstattungszinsen – Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot – Vertrauensschutz

Leitsatz

1. § 238 Abs. 1a AO n.F. verstößt, soweit danach Steuererstattungsbeträge für Verzinsungszeiträume ab dem lediglich mit 0,15 % pro vollem Monat verzinst werden, nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, wenn der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der materiell-rechtlichen Entstehung der Zinsansprüche durch die Festsetzung der Steuererstattung nicht mehr mit einem Fortbestand der für ihn günstigeren Verzinsungshöhe von 0,5 % ab dem rechnen durfte.

2. Jedenfalls mit der Veröffentlichung der Entscheidung des , 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282) am war dem Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Regelung für Verzinsungszeiträume ab dem die Grundlage entzogen.

Fundstelle(n):
DAAAJ-93477

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 11.04.2025 - 3 K 1094/23 AO

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