Zinssatz für Erstattungszinsen: Verfassungswidrigkeit der
Anwendung des § 238 Abs. 1a AO n.F. auf Erstattungszinsen –
Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot – Vertrauensschutz
Leitsatz
1. § 238 Abs. 1a AO n.F. verstößt, soweit danach Steuererstattungsbeträge für Verzinsungszeiträume ab dem lediglich
mit 0,15 % pro vollem Monat verzinst werden, nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, wenn der Steuerpflichtige
zum Zeitpunkt der materiell-rechtlichen Entstehung der Zinsansprüche durch die Festsetzung der Steuererstattung nicht mehr
mit einem Fortbestand der für ihn günstigeren Verzinsungshöhe von 0,5 % ab dem rechnen durfte.
2. Jedenfalls mit der Veröffentlichung der Entscheidung des , 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158,
282) am war dem Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Regelung für Verzinsungszeiträume ab dem
die Grundlage entzogen.
Fundstelle(n): DAAAJ-93477
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 11.04.2025 - 3 K 1094/23 AO