Wirtschaftliches Eigentum an einem Kommanditanteil
Leitsatz
1. Erwerbsoptionen an einem KG-Anteil begründen wirtschaftliches Eigentum, wenn nach dem typischen Geschehensablauf tatsächlich
mit einer Ausübung des Optionsrechts gerechnet werden kann.
2. Darauf kommt es grundsätzlich dann nicht an, wenn nicht nur der Käufer ein Ankaufsrecht, sondern auch dem Verkäufer ein
Andienungsrecht eingeräumt wird (sog. wechselseitige Option oder Doppeloption).
3. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich fremde Dritte gegenüberstehen und sich mit ausschließlich eigennützigen Motiven
die Optionen eingeräumt haben.
Fundstelle(n): DStZ 2025 S. 552 Nr. 15 JAAAJ-93475
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FG Münster, Urteil v. 08.04.2025 - 15 K 421/21 G,F