Kompensationszahlung; Frage, ob Mitwirkungshandlungen i.V.m. Kompensationszahlung einen steuerbaren Leistungsaustausch begründen
Leitsatz
1. Bei dem an die Stpfl. gezahlten Kompensationsbetrag handelt es sich weder um Entgelt für die im Rahmen der IT-Migration
zu erbringenden Mitwirkungshandlungen der Stpfl. noch um eine Entgeltminderung in Bezug auf den Servicevertrag betreffend
die neue Banksoftware, sondern vielmehr um Entgelt für die Eingehung des Servicevertrags betreffend diese Software, was eine
nach § 4 Nr. 8 Buchst. g) UStG steuerfreie Begründung einer Geldverbindlichkeit darstellt.
2. In den im Rahmen der IT-Migration erbrachten Mitwirkungshandlungen der Stpfl. liegt keine steuerbare Leistung, die einen
verbrauchsfähigen Vorteil des Dienstleisters begründet, sondern eine Beistellungshandlung zur Leistung des Dienstleisters.
Es fehlt an einem unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Kompensationszahlung und den Mitwirkungshandlungen.