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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 245/22 E

Gesetze: EStG § 22 Nr. 2; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BGB § 516

Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft: Vorangegangener Grundstückserwerb unter Angehörigen unter Marktwert – Subjektiver Tatbestand einer gemischten Schenkung – Feststellung des Willens zur unentgeltlichen Zuwendung

Leitsatz

Ungeachtet der deutlichen Diskrepanz zwischen dem Wert eines von der Mutter auf deren Tochter übertragenen Grundstücks und dem vereinbarten Kaufpreis ist für die Berechnung des Gewinns aus einer nachfolgenden Veräußerung des Grundstücks der vereinbarte Kaufpreis und nicht die bei einer gemischten Schenkung gebotene Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen - außerhalb der Spekulationsfrist durch die Mutter als Rechtsvorgängerin erworbenen - unentgeltlichen Anteil zugrunde zu legen, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Vertragsparteien sich dieser Wertdifferenz bewusst und sich insoweit über die teilweise unentgeltliche Zuwendung des Grundstücks einig waren.

Fundstelle(n):
OAAAJ-93469

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 08.04.2025 - 10 K 245/22 E

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