Einkünfte aus einem privaten
Veräußerungsgeschäft: Vorangegangener Grundstückserwerb
unter Angehörigen unter Marktwert – Subjektiver Tatbestand einer
gemischten Schenkung – Feststellung des Willens zur unentgeltlichen
Zuwendung
Leitsatz
Ungeachtet der deutlichen Diskrepanz zwischen dem Wert eines von der Mutter auf deren Tochter übertragenen Grundstücks und
dem vereinbarten Kaufpreis ist für die Berechnung des Gewinns aus einer nachfolgenden Veräußerung des Grundstücks der vereinbarte
Kaufpreis und nicht die bei einer gemischten Schenkung gebotene Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen - außerhalb
der Spekulationsfrist durch die Mutter als Rechtsvorgängerin erworbenen - unentgeltlichen Anteil zugrunde zu legen, wenn nicht
festgestellt werden kann, dass die Vertragsparteien sich dieser Wertdifferenz bewusst und sich insoweit über die teilweise
unentgeltliche Zuwendung des Grundstücks einig waren.
Fundstelle(n): OAAAJ-93469
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 08.04.2025 - 10 K 245/22 E