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Neues zu Kryptowerten: Mehr Pflichten, mehr Unsicherheiten
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1710Mit Schreiben v. (BStBl 2025 I S. 658) hat das BMF seine Verwaltungsauffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten überarbeitet und das Vorgängerschreiben v. (BStBl 2022 I S. 668) vollständig ersetzt. Während sich an der materiellen Besteuerung von Kryptowerten – insbesondere zur Einordnung als Wirtschaftsgut, zur Anwendung des § 23 EStG oder zur Behandlung von Mining, Tausch oder Airdrops – nur wenig ändert, liegt der Schwerpunkt der Neufassung auf der strukturellen Überarbeitung und einer weitreichenden Ausweitung der Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten. Damit reagiert das BMF auf die zunehmende Komplexität kryptobasierter Vorgänge und die dynamische Entwicklung dezentraler Systeme.
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Besteuerung von Kryptowerten
[i]BMF, Schreiben v. 6.3.2025, BStBl 2025 I S. 658Materiell-rechtlich enthält das nur punktuelle Anpassungen, etwa zur Einführung eines Wahlrechts für den Zuflusszeitpunkt bei passivem Staking (Rz. 48a). Erfolgt kein Abruf bis zum 31.12. des jeweiligen Veranlagungszeitraums, wird ein steuerlicher Zufluss fingiert (Rz. 48a). Diese Regelung schafft Gestaltungsspielräume, führt aber zugleich zu ne...