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Verfahrensrecht | Statthafte Klageart und Klagefrist für einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO (BFH)
Statthafte Klageart für die
gerichtliche Geltendmachung des gegen eine Finanzbehörde gerichteten Anspruchs
aus Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m.
Art. 12 Abs. 5 Satz 1 DSGVO ist die
Verpflichtungsklage gemäß § 40 Abs. 1 Alternative 2
FGO (Anschluss an
6
C 10.21, Rz 14). Die unionsrechtlichen Grundsätze der
Äquivalenz und Effektivität gebieten es nicht, eine Verpflichtungsklage, die
einen Auskunftsanspruch gemäß
Art. 15
DSGVO zum Gegenstand hat, losgelöst von der in
§ 47 Abs. 1
FGO beziehungsweise in
§ 55 Abs. 2
Satz 1 FGO geregelten Frist (das heißt "jederzeit")
erheben zu können (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über Ansprüche aus Art. 15 DSGVO: Der Kläger beantragte am beim Finanzamt Auskunft gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO und Übersendu...