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Online-Nachricht - Donnerstag, 12.06.2025

Verfahrensrecht | Statthafte Klageart und Klagefrist für einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO (BFH)

Statthafte Klageart für die gerichtliche Geltendmachung des gegen eine Finanzbehörde gerichteten Anspruchs aus Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 Satz 1 DSGVO ist die Verpflichtungsklage gemäß § 40 Abs. 1 Alternative 2 FGO (Anschluss an 6 C 10.21, Rz 14). Die unionsrechtlichen Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität gebieten es nicht, eine Verpflichtungsklage, die einen Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO zum Gegenstand hat, losgelöst von der in § 47 Abs. 1 FGO beziehungsweise in § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO geregelten Frist (das heißt "jederzeit") erheben zu können (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über Ansprüche aus Art. 15 DSGVO: Der Kläger beantragte am beim Finanzamt Auskunft gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO und Übersendu...

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