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BPatG Urteil v. - 3 Ni 8/22 (EP)

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des aufgrund der Anmeldung vom 18. August 2010 unter Inanspruchnahme der Priorität aus der Anmeldung US 546 833 vom 25. August 2009 auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in englischer Verfahrenssprache erteilten europäischen Patents 2 290 454 (Streitpatent) mit der Bezeichnung „Toner having titania“ (in Deutsch laut Streitpatentschrift: „Toner mit Titandioxid“). Die Erteilung des in Kraft befindlichen Streitpatents wurde am 24. Juni 2015 veröffentlicht. Das Deutsche Patent- und Markenamt führt es unter dem Aktenzeichen 60 2010 025 387.2.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2025:110325U3Ni8.22EP.0

Fundstelle(n):
MAAAJ-93127

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 11.03.2025 - 3 Ni 8/22 (EP)

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