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Mandat | Nichtanfertigung von Steuererklärungen durch den Steuerberater
Einen Steuerberater trifft zwar die Pflicht zur sorgfältigen und fachkundigen Beratung sowie Betreuung seines Mandanten und verpflichtet ihn insbesondere auch dazu, alle Schritte rechtzeitig vorzubereiten, die für ein fristgebundenes Handeln seines Mandanten erforderlich sind. Er übernimmt damit aber im Zweifel ohne eine eindeutige Zusage nicht zugleich auch die Vertragspflicht, für den Leistungserfolg einzustehen, dass steuerliche Erklärungen zu den gesetzlich bestimmten Fristen fertiggestellt sind.
Ein solches werkvertragsähnliches Versprechen könne von ihm schon deshalb nicht einseitig erwartet werde, weil er bei der Anfertigung der Steuererklärungen ganz entscheidend auf die Mitwirkung des Mandanten angewiesen und der Umfang der zu leistenden Arbeiten vor der Durchführung d...