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Körperschaftsteuer | Unentgeltliche Übertragung eigener Anteile durch GmbH auf Gesellschafter
Die unentgeltliche Übertragung eigener Anteile durch eine GmbH auf ihren Alleingesellschafter führt beim Gesellschafter dem Grunde nach zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG. Unbeachtlich ist, ob es bei der GmbH zu einer Vermögensminderung gekommen ist, die sich auf den Unterschiedsbetrag gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. mit § 8 Abs. 1 KStG auswirkt.
[i]GmbH hielt 1/3 der Anteile selbst Der Kläger war Alleingesellschafter der A-GmbH und hielt 2/3 der Anteile, während die A-GmbH 1/3 der Anteile als eigene Anteile hielt. Im Jahr 2016 übertrug die A-GmbH ihre eigenen Anteile unentgeltlich auf den Kläger. Das Finanzamt setzte beim Kläger im Jahr 2016 eine vGA in Höhe des gemeinen Werts der Anteile an.
[i]GmbH wandte dem Kläger einen Vorteil zuDer BFH wies die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Zwischenurteil des Finanzgerichts, das eine vGA dem Grunde nach bejaht h...