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Einkommensteuer | Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung einer Immobilie
Die teilentgeltliche Übertragung einer privaten Immobilie auf ein Kind im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist in ein voll entgeltliches Geschäft und in ein voll unentgeltliches Geschäft aufzuteilen. Die Aufteilung richtet sich nach dem Verhältnis des Kaufpreises zum Verkehrswert.
Soweit ein entgeltliches Geschäft vorliegt, kann dies zu einem Spekulationsgewinn i. S. von § 23 EStG führen. Dies gilt auch dann, wenn der Veräußerungserlös geringer als die historischen Anschaffungskosten ist.
[i]Teilentgeltliche Übertragung einer privaten Immobilie auf die TochterDer Kläger erwarb im Jahr 2014 eine Immobilie für 143.950 € und finanzierte dies mit einem Kredit. Im März 2019 übertrug er die Immobilie auf seine Tochter, die im Gegenzug das Darlehen übernahm, das noch mit 115.000 € valutierte. Der Verkehrswert der Immobilie betrug 210.000 €. Das Finanzamt...