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Anwendungsfragen zu Management-defined Performance Measures nach IFRS 18
Bedingungen für eine Qualifizierung als MPM – Konsequenzen einer Qualifizierung für den Anhang
Politisch dienen die neuen Angabepflichten des IFRS 18 zu Management-defined Performance Measures (MPM) unausgesprochen aber evident der Wahrung der Regelungshoheit des IASB über die internationale Finanzberichterstattung. Die praktischen Konsequenzen der Neuregelung sind weniger offensichtlich. Schon die Frage, was überhaupt als MPM gilt – und damit zu Offenlegungspflichten führt –, bedarf Unterscheidungen nach Medium, Inhalt und Zeitbezug. Die Offenlegungspflichten selbst sind bezüglich qualitativer Erläuterungen zu Zweck und Inhalt der Anhangangaben knappgehalten und eröffnen der Praxis die Möglichkeit zu ebenso knappen Angaben. Die quantitative Erläuterung in Form einer Überleitungsrechnung beinhaltet auch die Bemessung von Steuereffekten, wobei Vereinfachungen, die eventuell auch Steuerlatenzen ausklammern, möglich sind.
Mit den Angabepflichten des IFRS 18 für MPM erlangt der IASB ordnungspolitisch die Hoheit bezüglich der Berichterstattung über alternative Erfolgsgrößen. Durch die Verankerung der Rechtfertigung und Erläuterung derartiger Größen im Anhang werden sie außerdem zum Gegenstand der Abschlussprüfung.
Die verpflichtenden Anhang...