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BFH | Missbräuchliche Inanspruchnahme eines abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs
Klägerin ist eine inländische KGaA. Geschäftsgegenstand der Klägerin ist die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Gesellschaften im In- und Ausland. Persönlich haftende Gesellschafterin der Klägerin ist die G-KG, an der nur natürliche Personen beteiligt sind. In den Streitjahren (2011/2012) war die Klägerin Alleingesellschafterin der 2011 gegründeten G-SARL (Luxemburg). Gegenstand der G-SARL war der Erwerb von Wertpapieren und Finanzinstrumenten; tatsächlich wurde die G-SARL jedoch nur sehr geringfügig aktiv tätig. Die Klägerin gewährte der G-SARL mehrfach kurzfristige Darlehen, auf die sie jeweils verzichtete. Sie bildete den Verzicht durch Ausbuchung der Forderung gegen Erhöhung des Beteiligungswertes ab. Die G-SARL buchte die Verbindlichkeiten ...