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BFH | Zeitliche Voraussetzungen einer abkommensrechtlichen Betriebsstätte
Kläger waren natürliche Personen, die im Streitjahr (2007) ihren Wohnsitz im Inland hatten. Sie gründete 2007 gemeinsam in London eine Personengesellschaft in Form einer General Partnership (GP). Gesellschaftszweck war der Handel u. a. mit Edelmetallen. Die Geschäftsführung erfolgte einstimmig durch die Gesellschafter. Sie mieteten ein Büro in London und schlossen Servicedienstleistungsverträge zur Durchführung der Geschäftstätigkeit ab. Die Kläger hielten sich während des streitigen Zeitraums abwechselnd und gemeinsam an verschiedenen Tagen in London auf. Sie nahmen bei einer Schweizer Bank einen Rahmenkredit auf, mit dem die GP physisches und verbrieftes Gold erwarb. 2008 wurde der Geschäftsbetrieb der GP veräußert und die Gesellschaft aufgelöst. Die GP gab im Streitj...