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PiR Nr. 6 vom Seite 174

Anwendungsfragen zu Management-defined Performance Measures nach IFRS 18

Bedingungen für eine Qualifizierung als MPM – Konsequenzen einer Qualifizierung für den Anhang

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

Politisch dienen die neuen Angabepflichten des IFRS 18 zu Management-defined Performance Measures (MPM) unausgesprochen aber evident der Wahrung der Regelungshoheit des IASB über die internationale Finanzberichterstattung. Die praktischen Konsequenzen der Neuregelung sind weniger offensichtlich. Schon die Frage, was überhaupt als MPM gilt – und damit zu Offenlegungspflichten führt –, bedarf Unterscheidungen nach Medium, Inhalt und Zeitbezug. Die Offenlegungspflichten selbst sind bezüglich qualitativer Erläuterungen zu Zweck und Inhalt der Anhangangaben knappgehalten und eröffnen der Praxis die Möglichkeit zu ebenso knappen Angaben. Die quantitative Erläuterung in Form einer Überleitungsrechnung beinhaltet auch die Bemessung von Steuereffekten, wobei Vereinfachungen, die eventuell auch Steuerlatenzen ausklammern, möglich sind.

Kernaussagen
  • Mit den Angabepflichten des IFRS 18 für MPM will der IASB die Regelungshoheit über die internationale Finanzberichterstattung wahren.

  • Nicht jede im GuV-Format fehlende Größe gilt als Angabepflichten auslösendes MPM.

  • Abgesehen von der GuV-Überleitungsrechnung kann die Erläuterung von MPM im Anhang knapp ausfallen.

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Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 6
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