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PiR Nr. 6 vom Seite 192

Beurteilung des Beherrschungsverlusts über Tochterunternehmen nach IFRS 10 bei Finanzierung des Kaufpreises durch den Veräußerer

Dr. Robert Walter

I. Einleitung

Verliert ein Investor die Beherrschung („control“) über eine als Tochterunternehmen eingestufte, vollkonsolidierte Beteiligung, so ist die Bilanzierung unter IFRS, im Wesentlichen die Entkonsolidierung des betroffenen Investments, in IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“ geregelt. Grundsätzlich hat der Investor zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts in seinem Konzernabschluss

  • sämtliche Vermögenswerte (einschließlich eines ggf. vorhandenen Geschäfts- oder Firmenwerts) und Schulden des ehemaligen Tochterunternehmens sowie nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital aus der Konzernbilanz zu entfernen (auszubuchen),

  • den beizulegenden Zeitwert („fair value“) ggf. erhaltener Gegenleistung („consideration“) und zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts ggf. zurückbehaltene Anteile zu erfassen und

  • den ehemals beherrschenden Anteilseignern („former controlling interests“) zuzuordnenden Gewinn oder Verlust („Entkonsolidierungsergebnis“) zu erfassen.

Sowohl der Standard selbst als auch die einschlägige Kommentarliteratur beschäftigen sich vornehmlich mit der Frage der Bilanzierung „der Höhe nach“, also des „wieviel“, nämlich de...

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