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Abgabenordnung | Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
Der BFH hält an seiner aktuellen Rechtsprechung fest, nach der die Höhe von Säumniszuschlägen auch für Zeiträume nach dem verfassungskonform ist und nicht gegen europarechtliche Grundsätze verstößt.
Die Verwirkung von Säumniszuschlägen verstößt ferner nicht gegen Art. 6 Abs. 2 EMRK, da die Verwirkung (Entstehung) von Säumniszuschlägen nicht als „Straftat“ i. S. des Art. 6 Abs. 2 EMRK anzusehen ist. Die Nichtzahlung innerhalb einer Frist stellt keine Tat dar.
[i]Säumniszuschlag als DruckmittelZwar hat der Säumniszuschlag auch eine sogenannte „pönale Funktion“, also einen Strafcharakter. Dieser ist aber – anders als bei einer Straftat – nicht mit einem sozial-ethischen Unwerturteil verbunden.
[i]Einheitliche Linie beim BFH?Der III., V. und VIII. BFH-Senat hatten im vorläufigen Rechtsschutz Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Säumniszus...