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BMF 26.05.2025 IV D 1 - S 0338/00083/001/099, Kommentierte Nachricht

Abgabenordnung | BMF: Vorläufigkeitsvermerk für Solidaritätszuschlag entfällt

Der Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO, der bislang bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags angebracht worden ist, entfällt mit sofortiger Wirkung.

[i]BVerfG hat Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags bejahtGrund für den Wegfall der Vorläufigkeit ist die Entscheidung des mit der das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags für Zeiträume nach dem Auslaufen des Solidarpakts zum festgestellt hat.

Hinweis:

[i]BFH hatte Verfassungsmäßigkeit für ältere Zeiträume bejahtFür ältere Zeiträume hatte bereits der BFH die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags bejaht.

Politisch ist erstmal keine Besserung in Sicht. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD sieht nämlich keine Abschaffung des Solidaritätszuschlags vor.

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BMF: Vorläufigkeitsvermerk für Solidaritätszuschlag entfällt

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