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Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Bund und Länder haben beschlossen, die Anweisung zur vorläufigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags aufzuheben. Das BMF hat den Vorläufigkeitskatalog entsprechend angepasst (, NWB AAAAJ-92172).
Hintergrund: Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom - 2 BvR 1505/20, NWB YAAAJ-88497, dargelegt, dass gegenwärtig keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung des Solidaritätszuschlags nach dem Auslaufen des Solidarpakts zum bestehen. Eine weitere Erhebung des Solidaritätszuschlags verletzt aus der Sicht S. 440des BVerfG weder die Eigentumsgarantie noch den Gleichheitssatz und ein evidenter Wegfall des aufgabenbezogenen Mehrbedarfs liegt nicht vor. Für weiter zurückliegende Veranlagungszeiträume hatte bereits der BFH...BStBl 2024 II S. 444