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BFH Urteil v. - IX R 86/84 BStBl 1988 II S. 938

Gesetze: EStG (1974) § 21 Abs. 2 Alt. 1EStG (1974) § 21 a

Leitsatz

Der Nutzungswert eines Einfamilienhauses, das der bisherige Eigentümer unter Vorbehalt des lebenslänglichen Nießbrauchs für sich und seine Ehefrau als Gesamtberechtigte im Sinne von § 428 BGB an ein gemeinsames Kind übertragen hat, ist weiterhin allein dem bisherigen Eigentümer (gemäß § 21 Abs. 2 Alt. 1 i. V. m. § 21 a EStG) zuzurechnen, wenn sich an der tatsächlichen Nutzung des Hauses nichts geändert hat (Abweichung vom , BFHE 140, 175, BStBl II 1984, 266).

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 938
BFH/NV 1988 S. 2 Nr. 11
BFHE S. 108 Nr. 154,
YAAAA-98315

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BFH, Urteil v. 21.07.1988 - IX R 86/84

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