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BFH Urteil v. - VI R 193/84 BStBl 1989 II S. 288

Gesetze: BerlinFG (vom ) § 28 Abs. 2EStG (1980) § 3 Nr. 26

Leitsatz

Bei der Bemessung der Berlin-Zulage nach § 28 Abs. 2 BerlinFG ist auch der Arbeitslohn einzubeziehen, der nach § 3 Nr. 26 EStG als Aufwandsentschädigung für die dort genannten nebenberuflichen Tätigkeiten gezahlt wird.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 288
BFHE S. 559 Nr. 153,
YAAAA-98299

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BFH, Urteil v. 22.04.1988 - VI R 193/84

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