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EuGH | Befreiung der Einfuhr von Kleinsendungen nicht kommerzieller Art
Die Klägerin erbrachte Dienstleistungen des Versands und der Zollabfertigung von Waren. Sie fragte bei der polnischen Steuerbehörde an, ob die Einfuhr bestimmter zwischen Privatpersonen versandten Waren nichtkommerzieller Art nach Polen von der Mehrwertsteuer befreit sein könne, wenn sich der Empfänger dieser Sendung in einem anderen Mitgliedstaat als in Polen befinde. Nach Meinung der Steuerbehörde konnte die Befreiung in diesem Fall nicht in Anspruch genommen werden.
[i]Eine Einfuhrmehrwertsteuerbefreiung für Kleinsendungen nichtkommerzieller Art setzt keine Ansässigkeit des Empfängers im Einfuhrstaat vorausDer vom EuGH im Urteil abgehandelte Art. 1 RL 2006/79/EG, auf den Art. 143 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL verweist, sieht vor, dass die Einfuhr von (in der Vorschrift näher bestimmten) Waren, die aus einem Drittland als Kleinsendungen nichtkommerzieller Art von einer Privatperson an eine andere Privatperson in einem Mitgliedstaat versandt...