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Uwe Demmler, Thomas Egner

Steuerrecht aktuell 1/2025

Praxishinweise · Gestaltungsempfehlungen · Hintergründe

2025

Print-ISBN: 978-3-482-68415-9

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Steuerrecht aktuell 1/2025

I. Internationales Steuerrecht

I. Gesetzgebung

1. Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) v. , BGBl 2024 I Nr. 232

(Sonja Stockburger)

a) Hintergrund

Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen in Deutschland gem. § 2 Abs. 4 EStG i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG der beschränkten Steuerpflicht. Die Kapitalertragsteuer wird in Deutschland mittels Steuerabzug erhoben. Dementsprechend behält der inländische Schuldner der Kapitalerträge die vom beschränkt steuerpflichtigen Gläubiger zu entrichtende Kapitalertragsteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab.

Unter bestimmten in § 50c Abs. 2 EStG normierten Fällen, kann vom Abzug an der Quelle der Kapitalerträge Abstand genommen werden. Gemäß § 50c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG kann der Gläubiger der Kapitalerträge eine Freistellungsbescheinigung beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Diese Bescheinigung wird u. A. erteilt, wenn die Kapitalerträge von einer inländischen Tochtergesellschaft an eine ausländische Muttergesellschaft gezahlt werden und diese unter Beachtung von § 43b EStG nicht in Deutschland besteuert werden. Ebenso werden Freistellungsbescheinigungen erteilt, wenn § 50g EStG oder ein DBA einer Besteuerung in Deutschland en...

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