Steuerrecht aktuell 1/2025
2025
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G. Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Bewertungsgesetz, Grunderwerbsteuer
I. Gesetzgebung
1. Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v. , BGBl 2024 I Nr. 387
(Pia Müller-Schmitt)
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) i. d. F. vom , zuletzt geändert durch Art. 28 des Gesetzes vom , erfährt wichtige Änderungen durch das JStG 2024. Diese betreffen insbesondere die Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten, Steuerbefreiungen, die steuerliche Behandlung ausländischer Zuwendungsempfänger sowie Regelungen zur Stundung der Erbschaftsteuer (ErbSt).
a) Anpassungen in § 10 ErbStG
Zunächst wurde der Pauschbetrag für die Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG von 10.300 € auf 15.000 € erhöht.
Des Weiteren hat der Gesetzgeber die Änderung des § 10 Abs. 6 ErbStG zwecks unionsrechtlicher Ausgestaltung zum Anlass genommen, die Norm neu zu strukturieren. Sodann wird der bisherige Absatz 6 durch die neuen Absätze 6 bis 6b ersetzt. § 10 Abs. 6 ErbStG n. F. regelt einerseits, das Verbot des Schulden- und Lastenabzugs, sofern ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerbefreiten Vermögensgegenständen nach dem ErbStG besteht (z. B. Schulden und Lasten die mit denkmalgeschützten Immobilien nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b ErbStG in wirtschaftlichem Zusammenhang steh...BStBl 2023 II S. 156