Steuerrecht aktuell 1/2025
2025
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E. Gewerbesteuer
I. Gesetzgebung
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) v. , BGBl 2024 I Nr. 387
(Sonja Stockburger)
a) Passive Einkünfte einer ausländischen Betriebsstätte
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und -verlagerungen v. wurden § 7 Satz 8 und Satz 9 GewStG eingeführt. Es soll sichergestellt werden, dass passive niedrigbesteuerte Einkünfte i. S. d. AStG, von ausländischen Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder Betriebsstätten beim inländischen Anteilseigner der Gewerbesteuer unterliegen. Bisher schrieb § 7 Satz 8 GewStG daher vor, dass Einkünfte einer ausländischen Betriebsstätte i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG fiktiv als in einer inländischen Betriebsstätte erzielt gelten. Durch die Änderung des § 7 Satz 8 GewStG wurde nun klargestellt, dass diese Fiktion für alle passiven Einkünfte einer Betriebsstätte i. S. d. §§ 7 bis 13 AStG gelten soll, wenn die ausländische Betriebsstätte eine ausländische Gesellschaft i. S. d. § 7 GewStG darstellt.
Die Änderung gilt für alle noch offenen Fälle ab dem Erhebungszeitraum 2017. Diese „Rückwirkung“ wird damit begründet, dass es sich bei der Änderung lediglich um eine Klarstellung handelt.
b) Einfache Grundbesitzkürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG
Die einfache Grundbesitzkü...