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BFH Urteil v. - IV B 35/87 BStBl 1988 II S. 725

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, 3EStG § 12 Nr. 1FGO § 115 Abs. 3 S. 3GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 6 Abs. 1

Leitsatz

1. Von der - als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde erforderlichen

- "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache kann abgesehen werden, wenn die

grundsätzliche Bedeutung offenkundig ist.

2. Die Frage, ob die Unterschiede beim Abzug von Kontokorrentzinsen je nach Art der

Gewinnermittlung sachlich gerechtfertigt sind, hat rechtsgrundsätzliche Bedeutung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 725
BFHE S. 379 Nr. 153,
HAAAA-98283

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BFH, Urteil v. 09.05.1988 - IV B 35/87

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