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LSG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - L 4 R 101/19

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens darüber, ob die Beklagte zu verpflichten ist, weitere im Zusatzversorgungssystem der Nr. 1 der Anlage 1 zum AAÜG (Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - AVItech) erzielte Arbeitsentgelte wegen zu berücksichtigender Jahresendprämien (JEP) im Zeitraum von 1983 bis 1986 und 1988 bis 1990 als glaubhaft gemacht festzustellen.

Fundstelle(n):
MAAAJ-92317

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 15.08.2024 - L 4 R 101/19

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