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BFH Urteil v. - X R 44/82 BStBl 1988 II S. 801

Gesetze: UStG (1967/1973) § 4 Nr. 3UStG (1967/1973) § 8 Abs. 1 Nr. 5

Leitsatz

1. Der Aufgabenbereich des Havariekommissars ist gegenständlich nicht auf Vorgänge im Zusammenhang mit der Schiffshavarie beschränkt; er umfaßt auch Schäden an Transportmitteln und Ladungen, die anläßlich der Beförderung mit anderen versicherungsfähigen Transportmitteln verursacht sind.

2. Güterbesichtiger i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG (1967/1973) ist nicht nur der amtlich bestellte, sondern auch der von Versicherer und Versicherungsnehmer beauftragte Sachverständige (Abweichung vom , BFHE 122, 367, BStBl II 1977, 687).

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 801
BFHE S. 258 Nr. 153,
MAAAA-98277

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BFH, Urteil v. 18.05.1988 - X R 44/82

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