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LSG Bayern Urteil v. - L 16 AS 538/21

Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob der Kläger und Berufungskläger (Kläger) in der Zeit von April 2020 bis Juli 2021 einen Anspruch auf Gewährung weiterer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) in Höhe von 375,- Euro monatlich (Kosten der Unterkunft und Heizung - KdUH) gegen den Beklagten und Berufungsbeklagten (Beklagten) hat. Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Kläger einer ernsthaften Mietzinsforderung seiner Eltern in dieser Höhe ausgesetzt ist.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-92288

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LSG Bayern, Urteil v. 09.12.2024 - L 16 AS 538/21

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