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Gewerbesteuer | Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkäufen im sechsten Jahr
Ein gewerblicher Grundstückshandel kann zu verneinen sein, wenn eine Vermietungsgesellschaft 15 Grundstücke erst sechs bzw. acht Jahre nach dem Erwerb verkauft und es für diesen Verkauf einen außergewöhnlichen Grund gibt, nämlich den Tod eines der beiden Geschäftsführer. Der Gesellschaft steht dann die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu.
[i]Verkauf von 13 Grundstücken sechs Jahre nach ErwerbDie Klägerin war eine im Jahr 2007 gegründete GmbH, die Immobilien vermietete und die im Jahr 2007 15 Immobilien mit mehr als 145 Wohn- und Geschäftseinheiten erwarb. Zur Finanzierung nahm die Klägerin fünf Darlehen auf, von denen vier Darlehen eine Zinsbindung bis Oktober 2013 aufwiesen, während das fünfte Darlehen einen variablen Zins hatte. Zunächst waren B und C Geschäftsführer. C verstarb aber im Jahr 2012 im Alter von 55 Jahren, sodass B ...