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Einkommensteuer | Vom Arbeitnehmer selbst getragene Kosten für einen Dienstwagen
Kosten für den Dienstwagen, die der Arbeitnehmer selbst trägt, mindern nicht den geldwerten Vorteil für die private Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens, wenn die Kosten während einer Privatfahrt angefallen sind und die – wenn sie der Arbeitgeber getragen hätte – nicht von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären.
[i]Kläger entstanden Fährkosten für die Mitnahme des Dienstwagens in den UrlaubDer Kläger war Arbeitnehmer und durfte einen Dienstwagen auch für Privatfahrten nutzen. Für eine Fährfahrt während einer Urlaubsreise entstanden dem Kläger Kosten für die Mitnahme des Dienstwagens, die er selbst trug. Er minderte den geldwerten Vorteil, der sich nach der 1 %-Methode ergab, um diese Kosten.
[i]Abgeltungswirkung der 1 %-Methode gilt nicht für private Fähr- oder MautkostenDer BFH lehnte eine Minderung des geldwerten Vorteils ab. Denn hätte der Arbeitgeber die Fährkosten für den Dienstwagen übernommen, hätte dies zu ...