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FG Münster Urteil v. - 5 K 894/22 U

Gesetze: UStG § 15 Abs.1 Satz 1 Nr. 1; MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. g; UStG § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. f

Umsatzsteuer

Steuerbefreiung von Beförderungsleistungen durch Behindertenwerkstatt mittels organisiertem Fahrdienst

Leitsatz

1. Die Beförderung der Beschäftigten von ihren Wohnungen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und von der WfbM zu ihren Wohnungen sind Bestandteil einer einheitlichen Leistung, die sich aus den Betreuungsleistungen der WfbM gegenüber ihren Beschäftigten und den Beförderungsleistungen zusammensetzt. Die Beförderungsleistungen stellen hierbei Nebenleistungen zu den steuerfreien Betreuungsleistungen der Werkstatt dar, die das umsatzsteuerliche Schicksal dieser Hauptleistung teilen.

2. Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug aus solchen Leistungen ausgeschlossen, die zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden.

Fundstelle(n):
VAAAJ-92126

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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 13.03.2025 - 5 K 894/22 U

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