Steuerbefreiung von Beförderungsleistungen durch Behindertenwerkstatt mittels organisiertem Fahrdienst
Leitsatz
1. Die Beförderung der Beschäftigten von ihren Wohnungen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und von der WfbM zu
ihren Wohnungen sind Bestandteil einer einheitlichen Leistung, die sich aus den Betreuungsleistungen der WfbM gegenüber ihren
Beschäftigten und den Beförderungsleistungen zusammensetzt. Die Beförderungsleistungen stellen hierbei Nebenleistungen zu
den steuerfreien Betreuungsleistungen der Werkstatt dar, die das umsatzsteuerliche Schicksal dieser Hauptleistung teilen.
2. Gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug aus solchen Leistungen ausgeschlossen, die zur Ausführung steuerfreier
Umsätze verwendet werden.