Zur Höhe der Abziehbarkeit von Fahrtkosten eines
Leiharbeitnehmers für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle im Rahmen
einer Arbeitnehmerüberlassung
Leitsatz
Für die Frage, ob eine Zuordnung für die Dauer des Dienstverhältnisses erfolgt, ist auf das einheitliche befristete Beschäftigungsverhältnis
(wiederholt verlängertes Beschäftigungsverhältnis) und nicht lediglich auf den Zeitraum der Verlängerung abzustellen (vgl.
, BFHE 264, 258, BStBl II 2019, 539, Rz. 34 und 35). Bei einem einheitlichen befristeten
Beschäftigungsverhältnis liegt daher keine dauerhafte Zuordnung i.S. des § 9 Abs. 4 Satz 3 2. Alternative EStG vor, wenn der
Einsatz des Arbeitnehmers bei dem Entleiher in wiederholten, aber befristeten Einsätzen besteht.
Fundstelle(n): BAAAJ-92124
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Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 18.06.2024 - 12 K 38/24