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Buchwertübertragung nach § 6 Abs. 5 EStG
Aktuelle BFH-Rechtsprechung und Neuerungen durch das JStG 2024
Vielfach machen Vorbereitungen für eine Unternehmensnachfolge oder auch Anpassungen an eine sich verändernde Wirtschaftswelt die Umstrukturierung von Unternehmen erforderlich. Neben den umwandlungssteuerrechtlichen Vorschriften oder auch der für Sachgesamtheiten wie Betriebe, Teilbetriebe und Mitunternehmeranteile geltenden Regelungen des § 6 Abs. 3 EStG bietet die Vorschrift des § 6 Abs. 5 EStG eine zusätzliche Möglichkeit, die Überführung oder Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern im Betriebsvermögen steuerneutral vorzunehmen, weil stille Reserven nicht aufgedeckt werden müssen. Dieser Beitrag fasst die Grundzüge der Vorschrift des § 6 Abs. 5 EStG in einem kurzen Überblick zusammen und setzt sich mit den Neuerungen durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) sowie der jüngeren BFH-Rechtsprechung auseinander.
Unentgeltliche Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern zwischen den Gesamthandsvermögen verschiedener Mitunternehmerschaften derselben, identisch beteiligten Mitunternehmer zum Buchwert sind nun möglich.
Durch die Verschärfung der sogenannten Körperschaftsklauseln wird nicht mehr nur eine Statusverbesserung von der Einkommen- zur Körperschaftsteuer sanktioniert. Vielmehr führt bereits die unentgeltliche ...