Gesetze: UStG (1973) § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG (1973) § 4 Nr. 8UStG (1973) § 15 Abs. 2
Leitsatz
1. Eine Publikumskommanditgesellschaft bewirkt steuerbare, aber gemäß § 4 Nr. 8 UStG (1973) steuerfreie Umsätze auch dadurch, daß ihr Treuhänderkommanditist zahlreiche Anleger (Treugeberkommanditisten) an seinem Kommanditanteil beteiligt; Umsatzsteuerbeträge, die ein Vermittler der Beteiligungen der Gesellschaft in Rechnung stellt, sind gemäß § 15 Abs. 2 UStG (1973) vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen (Anschluß an , BFHE 117, 501, BStBI II 1976, 265).
2. Gewähren die Anleger der Gesellschaft auch Darlehen, können die für die Darlehensvermittlung in Rechnung gestellten Steuern ganz oder teilweise der steuerfreien Anteilsvermittlung zuzurechnen sein.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 506 BFHE S. 152 Nr. 152, HAAAA-98244
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