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FG Münster 18.02.2025 15 K 128/21 U, Kommentierte Nachricht

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug des Vermieters aus Anschaffung einer Photovoltaikanlage

Ein Vermieter kann den Vorsteuerabzug aus der Anschaffung einer Photovoltaikanlage in vollem Umfang vornehmen, wenn er den mit der Anlage produzierten Strom an seine Mieter liefert. Denn die Lieferung von Strom ist umsatzsteuerpflichtig, auch wenn die Vermietung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei ist.

[i]Gesetzliches Kopplungsverbot von Miet- und StromlieferungsvertragNach dem FG Münster bilden die Vermietung und die Stromlieferung keine einheitliche Leistung, sondern stellen zwei getrennte Leistungen dar: eine umsatzsteuerfreie Vermietung und eine umsatzsteuerpflichtige Stromlieferung. Dies folgt daraus, dass der Mieter bei der Entscheidung, ob er den Strom des Vermieters abnimmt, frei ist; denn es gibt ein gesetzliches Kopplungsverbot von Miet- und Stromlieferungsvertrag nach § 42a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Wird gegen dieses Verbot verstoßen, ist der zwischen Vermie...

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Vorsteuerabzug des Vermieters aus Anschaffung einer Photovoltaikanlage

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