Auskunftsersuchen; Außenprüfung; Betriebsprüfung; Prüfungsanforderung; Verwaltungsakt
Rechtsfrage
Handelt es sich bei einer Prüfungsanfrage der Finanzbehörde im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung um einen Verwaltungsakt gemäß § 118 Satz 1 AO, wenn in der Prüfungsanfrage zwar keine Zwangsmittel gemäß § 328 Abs. 1 AO festgesetzt werden, die Finanzbehörde im Falle der Nichtbeantwortung durch den Steuerpflichtigen jedoch eskalierende Verwaltungsmaßnahmen, wie z. B. Auskunftsersuchen bei Dritten gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 AO, ankündigt?
Gesetze: AO § 118 S 1, AO § 93 Abs 1 S 3, AO § 328
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.05.2025):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
TAAAJ-91710