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LSG Hessen Urteil v. - L 8 BA 62/22

Im Streit steht eine Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von insgesamt 14.088,87 € bezüglich der von den Beigeladenen zu 1) und 2) für die Klägerin ausgeübten Tätigkeiten, die im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis 31. Dezember 2016 von der Beklagten festgestellt wurden.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 11 Nr. 16
LAAAJ-91675

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Urteil v. 20.02.2025 - L 8 BA 62/22

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