Übernachtungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Buchst. b Satz 2 EStG bei mehrtägiger Auswärtstätigkeit eines Berufskraftfahrers
nur für tatsächliche Übernachtungen im Lkw des Arbeitgebers und damit nicht für jeden An- und Abreisetag
Leitsatz
Die Übernachtungspauschale des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Buchst. b Satz 2 EStG für Berufskraftfahrer mit mehrtägiger Auswärtstätigkeit
setzt neben dem bestehenden Anspruch auf eine Verpflegungspauschale eine tatsächliche Übernachtung in dem Kraftfahrzeug voraus.
Die Pauschale steht einem Berufskraftfahrer daher nicht für jeden An- und Abreisetag zu.