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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 6113/23

Gesetze: GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. d

Reichweite der Gewerbesteuerbefreiung für Pflegeeinrichtungen nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG

Erlöse aus der Veräußerung von vormals im Rahmen der begünstigten Tätigkeit genutztem Anlagevermögen

Leitsatz

1. Aufgrund der Ausgestaltung nicht als persönliche, sondern als tätigkeitsbezogene Steuerbefreiung erfordert § 3 Nr. 20 GewStG eine Differenzierung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Tätigkeiten der betreffenden Einrichtung.

2. Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die vormals im Rahmen der nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG begünstigten Tätigkeiten einer Pflegeeinrichtung genutzt wurden, lässt sich jedenfalls dann nicht von dem eigentlichen Betrieb der Pflegeeinrichtung trennen, wenn die Veräußerung nicht in der Absicht erfolgte, einen Eigenhandelserfolg zu erzielen.

Fundstelle(n):
IAAAJ-91543

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.03.2025 - 6 K 6113/23

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