Erlöse aus der Veräußerung von vormals im Rahmen der begünstigten Tätigkeit genutztem Anlagevermögen
Leitsatz
1. Aufgrund der Ausgestaltung nicht als persönliche, sondern als tätigkeitsbezogene Steuerbefreiung erfordert § 3 Nr. 20 GewStG
eine Differenzierung zwischen begünstigten und nicht begünstigten Tätigkeiten der betreffenden Einrichtung.
2. Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die vormals im Rahmen der nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG begünstigten
Tätigkeiten einer Pflegeeinrichtung genutzt wurden, lässt sich jedenfalls dann nicht von dem eigentlichen Betrieb der Pflegeeinrichtung
trennen, wenn die Veräußerung nicht in der Absicht erfolgte, einen Eigenhandelserfolg zu erzielen.
Fundstelle(n): IAAAJ-91543
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.03.2025 - 6 K 6113/23
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