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BFH Urteil v. - I R 108/85 BStBl 1988 II S. 115

Gesetze: AO (1977) § 90 Abs. 1AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Macht ein Steuerpflichtiger in seiner Einkommensteuererklärung oder den dieser beigefügten Unterlagen keine Angaben über die Veräußerung seines Unternehmens, so liegt darin eine erhebliche Verletzung seiner Erklärungspflicht.

Wird das Veräußerungsgeschäft nachträglich bekannt, steht Treu und Glauben wegen der Schwere der Erklärungspflichtverletzung der Änderung des Steuerbescheids auch dann nicht entgegen, wenn das FA den Veräußerungsvorgang vor dem Erlaß des geänderten Bescheids hätte ermitteln können.

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 115
BFHE S. 333 Nr. 151,
NAAAA-98203

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BFH, Urteil v. 11.11.1987 - I R 108/85

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