1. Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zur Hilfeleistung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung wird in den Arbeitnehmer-Veranlagungsfällen nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Steuerpflichtige auch Einkünfte aus der Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft bezieht, die gemäß § 179 Abs. 1 und 2, § 180 AO (1977) einheitlich und gesondert festgestellt werden.
2. Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zur Hilfeleistung in diesen Veranlagungsfallen besteht auch dann, wenn der Steuerpflichtige neben den in § 4 Nr. 11 S. 2 StBerG genannten Einkünften Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielt, die den Werbungskosten-Pauschbetrag und den Sparer-Freibetrag nicht übersteigen.
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Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 147 BFHE S. 290 Nr. 151, WAAAA-98197
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