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OLG München Urteil v. - 23 U 5949/22

Gesetze: LugÜ 2007 § 26, LugÜ 2007 § 64, GmbHG § 34, BGB § 319, ZPO § 356, ZPO § 431

Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils auf einen Mitgesellschafter nach Kündigung

Leitsatz

1. Eine Satzungsregelung, wonach die verbleibenden Gesellschafter einer GmbH nach Ausscheiden eines Mitgesellschafters die Übertragung des betreffenden Geschäftsanteils an die verbleibenden Gesellschafter oder an Dritte beschließen können, kann ein aufschiebend bedingtes Abtretungsangebot an den von den übrigen Gesellschaftern im Beschluss benannten Vertragspartner enthalten. (Rn. 20)

2. In einem solchen Fall ist durch Auslegung des Gesellschaftsvertrages zu ermitteln, wer Schuldner der Abfindung in Form des Kaufpreises sein soll. (Rn. 26 – 28)

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 8 Nr. 11
GmbHR 2025 S. 529 Nr. 10
NJW-RR 2025 S. 551 Nr. 9
NJW-RR 2025 S. 554 Nr. 9
ZIP 2025 S. 1394 Nr. 23
TAAAJ-91399

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OLG München, Urteil v. 16.01.2025 - 23 U 5949/22

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