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Transparenzregister: Meldung von Veränderungen und Umgang mit Unstimmigkeitsmeldungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1474Als ein Element zur Verhinderung der Geldwäsche dient das Transparenzregister zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts. Dazu haben die meldepflichtigen Entitäten im Transparenzregister ihre wirtschaftlich Berechtigten zu melden. Veränderungen bei den wirtschaftlich Berechtigten sind ebenfalls zu melden. Weil Bußgelder drohen, sofern Meldungen unterlassen oder nicht korrekt vorgenommen werden, sind Unternehmen gut beraten, Routinen einzurichten, die gewährleisten, dass beim Vorliegen meldepflichtiger Sachverhalte die Meldungen tatsächlich und zeitnah erfolgen.
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Meldepflichtige Rechtseinheiten und ihre wirtschaftlich Berechtigten
[i]Jur. Personen, Stiftungen, eingetragene PersonengesellschaftenMeldepflichtige Entitäten sind die juristischen Personen des Privatrechts (GmbH, AG, eingetragener Verein, rechtsfähige Stiftungen, VVaG) und eigennützige nichtrechtsfähige Stiftungen. Auch eingetragene Personengesellschaften (KG, OHG, PartG, eingetragene GbR) sind meldepflichtig.
[i]Natürliche Personen mit Kapitalanteilen > 25 % oder mit entsprechenden StimmrechtenAls wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen zu melden, die über mehr als 25 % der Kapitalanteile oder S...