Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen und Verstoß von Art. 15 Abs. 6 AStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit
(1) Unter einer für die Anfallsberechtigung i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 AStG erforderlichen gesicherten Rechtsposition ist die bei objektiver Betrachtungsweise bestehende begründete Aussicht eines Stpfl. zu verstehen, im Fall der Liquidation der Stiftung Auskehrungen zu erhalten. (2) Die Beurteilung, ob ein Stpfl. als anfallsberechtigt anzusehen ist, erfolgt nach dem Prinzip der veranlagungszeitraumbezogenen Besteuerung. (3) Zur Abwendung eines Verstoßes gegen die Kapitalverkehrsfreiheit ist es wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts für die Anwendung von § 15 Abs. 6 AStG unschädlich, wenn die Familienstiftung Geschäftsleitung oder Sitz nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sondern in einem Drittstaat hat. ...