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Umsatzsteuer | Keine Besteuerung nach Durchschnittssätzen bei Ersatzaufforstung
§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG setzt bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL in Bezug auf landwirtschaftliche Dienstleistungen voraus, dass diese normalerweise zur landwirtschaftlichen Produktion beitragen. Erbringt ein Forstwirt auf eigenen Flächen Aufforstungsleistungen gegen Entgelt, die der Leistungsempfänger vergütet, damit er gegenüber einer Behörde eine Ersatzaufforstung nachweisen kann, fehlt es hieran (Bezug: § 24 Abs. 1, Abs. 2 UStG; Art. 295, Art. 300 MwStSystRL).
(1) § 24 UStG ermöglicht eine Besteuerung nach Durchschnittssätzen. Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG wird für die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen, bei denen es sich nicht um die in Satz 1 dieser Vorschrift näher bezeichnete Lieferungen von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder um die dort genannten Leist...